Nach welchen Kriterien wird das Sozialstipendium vergeben?
Das Sozialstipendium ist für Studierende vorgesehen, die sich in einer finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums gefährdet und die eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.
Wo finde ich die Förderrichtlinien für das Sozialstipendium?
Die Förderrichtlinien zum Sozialstipendium finden Sie hier.
Kann ich ein Sozialstipendium erhalten, wenn ich die Regelstudienzeit überschritten habe?
Ja, das Sozialstipendium wird unter Umständen auch unabhängig von der Regelstudienzeit vergeben.
Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?
Es gibt zwei Bewerbungszeiträume: Vom 1.-28.02.(29.02.) sowie vom 1.-31.08. sind Bewerbungen um ein Sozialstipendium zum jeweils folgenden Semester möglich. Bewerbungen sind ausschließlich über dieses Online-Formular möglich.
Können sich auch ausländische Studierende bewerben?
Ja. Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Hochschule für Musik in Detmold.
Ausgeschlossen sind Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an den bereits genannten Hochschulen nur einen Auslandsaufenthalt als Gast absolvieren.
Können sich auch Promotionsstudierende auf ein Stipendium bewerben?
Nein, Promotionsstudierende sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?
Einen Leitfaden zum Verfassen von Motivationsschreiben finden Sie hier.
Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Förderjahr erneut bewerben?
Ja. Interessierte Studierende können sich in jeder neuen Vergaberunde erneut bewerben.
Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen?
Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da diese nicht berücksichtigt werden.
Wie erfolgt die Zuordnung von Stipendiat/-Innen und Förderern?
Eine Zuordnung erfolgt direkt. Viele der fördernden Unternehmen und Privatpersonen laden aber nicht nur ihre persönlichen Studienfonds-Stipendiatinnen und Stipendiaten zu Veranstaltungen im ideellen Förderprogramm ein, sondern öffnen diese Veranstaltungen für einen erweiterten Kreis innerhalb des Studienfonds-Netzwerks. Weiterhingehende Informationen finden Sie hier.
Darf ich als Stipendiat/-in eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft (SHK/WHB) ausüben?
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienfonds OWL ist eine gleichzeitige Beschäftigung als studentische Hilfskraft zulässig.
Was mache ich, wenn sich meine Adresse oder Bankverbindung ändert?
Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen Ihrer Bankverbindung, damit Bescheide und Zahlungen korrekt ankommen!
Sollten selbstverschuldete Gebühren anfallen, fallen diese zu Lasten des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin.