Es gibt zwei Bewerbungszeiträume: Vom 1.-28.02.(29.02.) sowie vom 1.-31.08. sind Bewerbungen um ein Sozialstipendium zum jeweils folgenden Semester möglich.
Bewerbungen sind nur während des Bewerbungszeitraums und dann ausschließlich über dieses Online-Formular möglich.
Zielgruppe
Bewertungskriterien
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass Sie sich nachweislich in einer nicht zu vertretenden finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und Sie eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.
Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterium für die Gewährung eines Sozialstipendiums ist u. a. der gleichzeitige Bezug eines Deutschlandstipendiums.
Eine Bewerbung um ein Sozialstipendium kann jedoch parallel zu einer Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgen. Im Falle einer doppelten Zusage müssen Sie uns mitteilen, für welches Stipendium Sie sich entscheiden.
HINWEIS: Beim Bezug des Sozialstipendiums reduziert sich möglicherweise Ihr BAföG-Satz. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt.
Förderrichtlinien
Eine ausführliche Darstellung der Bewerbungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien finden Sie in unseren Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien für das Sozialstipendium finden Sie hier.
Nach dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars müssen die Bewerbungsunterlagen wie nachfolgend benannt hochgeladen werden. Bitte kennzeichnen Sie die Dateien zwingend mit Ihrem Nachnamen (z. B. Lebenslauf_Mustermann), damit alle Dokumente eindeutig Ihnen zugeordnet werden können.
Wichtige Hinweise
1. Es werden nur vollständig und fristgerecht hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Nachreichungen sind nicht zulässig.
2. Alle Dokumente müssen im PDF-Format angefügt werden (Foto ausgeschlossen), andere Formate werden nicht berücksichtigt. Alle Nachweise sind in elektronischer Form und nur über das Online-Formular einzureichen. Papierdokumente werden nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen wie oben beschrieben gegliedert sowie in der angegebenen Reihenfolge hochgeladen werden.
3.Bitte richten Sie keine Anfragen zum Sozialstipendium an die Studierendensekretariate oder Lehrstühle der Fakultäten. Fordern Sie bitte auch keine Gutachten oder Empfehlungsschreiben von Professorinnen und Professoren für die Bewerbung an; diese werden nicht in die Auswahl einbezogen.
4. Beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens können Sie sich gerne an diesem Leitfaden zur Erstellung des Motivationsschreiben orientieren.
Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen. Nach erfolgter Auswahl werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich benachrichtigt. Dies geschieht in der Regel im September.
Im Bewerbungsprozess bestätigen Sie im Online-Bewerbungsformular die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer in der Bewerbung gemachten Angaben sowie übermittelten Nachweise. Ihnen ist bekannt, dass bei falschen Angaben die Förderung widerrufen werden kann und ggf. bereits erhaltene Mittel zurückzuzahlen sind.
Zudem willigen Sie im Online-Bewerbungsverfahren in die Datenschutzhinweise der Bewerbungsvereinbarung zum Sozialstipendium ein.
Sie bestätigen im Online-Bewerbungsformular darüber hinaus, dass Sie die Förderrichtlinien der Stiftung Studienfonds OWL für die Vergabe von Sozialstipendien akzeptieren.
Auswahlverfahren
Der Studienfonds OWL nimmt die Bewerbungen über den Bewerbungsserver entgegen und prüft sie auf Erfüllung der formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerbungen von der zuständigen Auswahlkommission geprüft und bewertet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch den Datenschutzhinweis in der Bewerbungsvereinbarung zum Sozialstipendium. In der Auswahlkommission für die Sozialstipendien sind fünf Studierende der fünf am Studienfonds beteiligten Hochschulen vertreten. Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und spricht dem Vorstand des Studienfonds OWL anschließend eine Empfehlung der zu fördernden Studierenden aus. Die weitere organisatorische Abwicklung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Stiftung Studienfonds OWL im Auftrag der fünf Hochschulen. Auswahlgespräche finden nicht statt.
Die Förderung beginnt jeweils zum Winter- oder Sommersemester und wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Eine Neubewerbung zur Fortgewährung des Sozialstipendiums ist möglich.
Auswahlkriterien
Vorrangiges Auswahlkriterium bei der Vergabe der Sozialstipendien ist das Vorliegen einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage, die die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums des Bewerbers bzw. der Bewerberin gefährdet.
Schwerbehinderungen fallen ebenfalls unter das Kriterium der Bedürftigkeit und werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Nachrangig werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches bzw. soziales Engagement der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
FABIAN KLIPSCH
Referent
Mo.: 08:00 – 17:00 Uhr
Di. - Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
Tel.: 05251 – 60 52 34
Mobil: 0152 – 01 59 37 67
SANDRA ERDMANN
Referentin
Mo. - Do.: 07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Tel.: 05251 – 60 34 90
Mobil: 0173 – 52 08 65 7