Spenden als Privatperson

Testamentsspende

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es berührt gleichermaßen materielle und immaterielle Fragen: Wer soll erhalten, was ich mir erarbeitet habe? Welche Ideale und Werte will ich über mein Leben hinaus weitergeben?

Es gibt gute Gründe ein Testament zu verfassen und seinen Nachlass frühzeitig zu regeln:

  • Sie können sichergehen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
  • Sie bestimmen, wer erbt.
  • Sie vermeiden Streitigkeiten unter Ihren Nachkommen.
  • Sie können verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

In Deutschland berücksichtigt die im Erbrecht definierte gesetzliche Erbfolge ausschließlich Blutsverwandte, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen sowie Adoptivkinder. Existieren keine Personen, die einen Anspruch auf den Nachlass haben, tritt der Staat als Erbe auf.

Möchten Sie Ihr Vermögen im Erbfall an andere Personen – zum Beispiel Freunde – oder eine gemeinnützige Organisation, z. B. die Stiftung Studienfonds OWL, übertragen, müssen Sie die gesetzliche Erbfolge verändern. Möglich ist dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Mit Ihrem Testament bringen Sie Ihre eigenen Wünsche zum Ausdruck.
 

Erbe oder Vermächtnis

Bildung ist ein hohes Gut. Unterstützen Sie die Förderung junger Talente, die unser Land in die Zukunft führen werden, und bedenken Sie die Stiftung Studienfonds OWL mit einem Erbe oder einem Vermächtnis.

Gerne unterstützen wir Sie im persönlichen Gespräch und beraten Sie diskret und unverbindlich.

Ihre Ansprechpartnerin

KATJA URHAHNE
Geschäftsführerin

Mo. – Fr.: 07:30 – 14:30 Uhr

Tel.: 05251 – 60 37 47

Mobil: 0 172 – 560 70 79

k.urhahne@studienfonds-owl.de